Mit der Autonomisierung erhält die Universität Entscheidungskompetenzen, die früher von der Ministerialverwaltung wahrgenommen wurden und die sie nun im Wettbewerb sowie unter Übernahme einer Ergebnisverantwortung eigenständig ausfüllen muss. Dadurch verändert sich der Modus ihrer internen Willens- und Entscheidungsbildung.