Die zfhr verfolgt die Zielsetzung, eine wissenschaftliche Reflexionsbasis betreffend die Gestaltung der Kernbereiche des gesamten Hochschulrechts – unter Einbeziehung sowohl von soziologischen sowie im weiteren Sinne wirtschaftlichen als auch von hochschultheoretischen und hochschulpraktischen Aspekten – zu bieten. Organisations- und beschäftigungsrechtliche Probleme werden erläutert, die Judikatur vertiefend aufgearbeitet, aktuelle Reformvorhaben analysiert und neuen Wegen des Managements nachgegangen.